1. Für die Geltendmachung der Forderungen sind einzureichen:
- Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht
Hinweis: Sofern die genaue Adresse und Firmierung des Schuldners unbekannt ist, so wird gegen Kostenerstattung (ca. DM 50,--) - soweit möglich - die genaue Adresse und Firmierung ermittelt.
- Die für den Bestand der Forderungen maßgebenden Urkunden (sofern vorhanden) im Original:
* Bestellung
* Auftragsbestätigung
* Ablieferungsnachweis
* Rechnung
* erste Mahnung
* letzte Mahnung
* nicht bezahlter Scheck oder nicht bezahlter Wechsel
Hinweis: Die Originale werden Ihnen nach Erledigung der Sache wieder zugestellt.
- nur im Ausnahmefall sind sonstiger vorhandener Schriftwechsel oder die Handakten nach Abstimmung einzureichen, z.B. wenn der Schuldner den Bestand der Forderung voraussichtlich bestreiten wird.
2. Um eine möglichst rasche, effektive Forderungsbearbeitung sicherzustellen sollte(n):
- der gesamte Schriftwechsel mit dem Schuldner nur über uns geführt werden;
- Zahlungen des Schuldners einschließlich des Datums, wann die Zahlung bei Ihnen einging, uns sofort angezeigt werden;
- alle wesentlichen Vorkommnisse uns unverzüglich mitgeteilt werden;
- die Forderung weder von Ihnen noch von einer anderen Stelle (z.B. Inkassobüros, Vertreter) bearbeitet werden.
3. Die gerichtliche Geltendmachung wird erst dann begonnen, wenn unsere vorläufige Kostenrechnung bezahlt wurde.
4. Unsere Gebühren bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zuzüglich der Kosten und Auslagen. Diese Kosten werden Ihnen vom Schuldner wieder erstattet, wenn er sich mit der Bezahlung Ihrer Forderung im Verzug befindet und er zahlungsfähig ist !!
5. Wir werden jeweils vor Weiterleitung der vom Schuldner erlangten Gelder seine entstandenen Auslagen und Kosten sowie Gebühren einbehalten oder verrechnen.
6. Bitte informieren Sie uns stets vollständig und zutreffend. Die Verantwortung für unzutreffende und unvollständige Angaben bei und nach der Erteilung des Auftrages tragen Sie.
7. Wir haben das Recht, einen Auftrag abzulehnen. Vergleiche mit dem Schuldner bedürfen Ihrer Genehmigung, sofern Ihr Anspruch geschmälert wird. Ratenzahlungen dürfen auch ohne ausdrückliche Genehmigung von uns mit Ihren Schuldnern vereinbart werden.
8. Sie werden von uns regelmäßig über den Stand des Verfahrens auf dem laufenden gehalten. Auch für Rückfragen stehen wir während der Geschäftszeiten jederzeit gerne zur Verfügung:
Dr. Potrafke & Partner
Rechtsanwälte
An der Eickesmühle 8
41238 Mönchengladbach